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OLG Köln, 29.06.2022 - 15 W 26/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines PKH-Gesuchs Schadensersatz wegen der Veröffentlichung von privaten Chatnachrichten Fehlende haftungsausfüllende Kausalität
- rechtsportal.de
Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines PKH-Gesuchs Schadensersatz wegen der Veröffentlichung von privaten Chatnachrichten Fehlende haftungsausfüllende Kausalität
Verfahrensgang
- LG Köln, 15.03.2022 - 28 O 446/21
- OLG Köln, 29.06.2022 - 15 W 26/22
- LG Köln, 14.09.2022 - 28 O 446/21
Papierfundstellen
- afp 2022, 348
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Nürnberg, 03.02.2021 - 3 U 2445/18
Millionenklage gegen Süddeutsche Zeitung: Berufung zurückgewiesen
Auszug aus OLG Köln, 29.06.2022 - 15 W 26/22
In Fällen, in denen rechtmäßige und rechtswidrige Handlungen äußerlich - wie hier durch die Veröffentlichung einer Berichterstattung - zusammenfallen, muss vom Anspruchsteller auch der Beweis geführt werden, dass der Schaden gerade auf eine derjenigen Handlungen zurückgeht, die nicht rechtmäßig sind (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 3.2.2021 - 3 U 2445/18, juris m.w.N.;… allg.: BGH, Urt. v. 11.5.1993 - VI ZR 207/92, juris). - BGH, 11.05.1993 - VI ZR 207/92
Schadensermittlung bei entgangenem Gewinn nach Behandlungsfehler
Auszug aus OLG Köln, 29.06.2022 - 15 W 26/22
In Fällen, in denen rechtmäßige und rechtswidrige Handlungen äußerlich - wie hier durch die Veröffentlichung einer Berichterstattung - zusammenfallen, muss vom Anspruchsteller auch der Beweis geführt werden, dass der Schaden gerade auf eine derjenigen Handlungen zurückgeht, die nicht rechtmäßig sind (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 3.2.2021 - 3 U 2445/18, juris m.w.N.; allg.: BGH, Urt. v. 11.5.1993 - VI ZR 207/92, juris). - OLG Köln, 03.02.2015 - 15 U 133/14
Grenzen der Presseberichterstattung über das Privatleben und den …
Auszug aus OLG Köln, 29.06.2022 - 15 W 26/22
Soweit der Senat im vorzitierten Parallelverfahren weiter zugunsten des Antragstellers darauf abgestellt hat, dass der betreffende Chat-Verlauf von der Antragsgegnerin zu 1) in rechtswidriger Weise, nämlich ohne sein Einverständnis publik gemacht worden ist und dies im Grundsatz bei der Abwägung für ihn streitet (vgl. auch OLG Köln, Urt. v. 3.2.2015 - 15 U 133/14, NJOZ 2016, 245), vermag dies allein - ohne das zusätzliche Gewicht der wörtlichen Wiedergabe - eine Unzulässigkeit der Berichterstattung bzw. Weitergabe des Vorfalls nicht zu begründen.